To display this page you need a browser with JavaScript support. Core Davidson Promotionsberatung - Anerkennung von auslaendischen Doktorgraden
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PROMOTIONSBERATUNG


Für Inhaber von Doktorgraden, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterhalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen dieser Länder über die Führung von Hochschulgraden, zu denen wir im folgenden einige Hinweise geben, die jedoch weder dem Inhalt noch der Absicht nach eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen können oder wollen.

Die von unseren Promotionsberatern berücksichtigten Universitäten sind nach dem Recht des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, anerkannte Hochschulen und besitzen das uneingeschränkte Recht zur Verleihung wissenschaftlicher Doktorgrade. Daher sind die Anforderungen an den Status der verleihenden Hochschule für die Führung eines Doktorgrades in Deutschland ohne Einschränkung gegeben.

Die meisten deutschsprachigen Promovenden promovieren an einer Universität in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Diese können wie Doktorgrade aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ohne Herkunftszusatz sofort nach Aushändigung der Doktorurkunde geführt werden.

In der Bundesrepublik Deutschland können Inhaber von Doktorgraden aus Australien, den USA (Carnegie Liste), Kanada und Russland anstelle der im Herkunftsland zugelassenen Abkürzung die Abkürzung "Dr." ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung führen.

Doktorgrade von Universitäten mit Sitz in allen übrigen Staaten werden in der im Herkunftsland üblichen Abkürzung mit Herkunftsbezeichnung geführt.